Skip to main content

Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

SKEL Supplements B.V.
Bocholtzerweg 14-c
6369TG in SIMPELVELD

  1. Allgemeines

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle von uns zu erstellenden und abzuschließenden Angebote, Offerten und Verträge über die Lieferung von Waren und/oder – ob damit zusammenhängend oder nicht – über die Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeiten. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, an deren Ausführung Dritte beteiligt sind. Der Geltung von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers/Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang anwendbar.

Wir werden uns dann mit dem Käufer beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten, wobei wir, wenn und soweit möglich, den Zweck und die Tragweite der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigen.

  1. Preise

Alle Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Kostenvoranschlag ist eine Frist für die Annahme angegeben. Die Preisangaben erfolgen stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Preise und verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Weicht die Annahme, auch in unwesentlichen Punkten, von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, sind wir nicht daran gebunden. Sollten sich nach Vertragsschluss Änderungen eines oder mehrerer preisbestimmender Faktoren, gleich welcher Art, ergeben, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung weiterzugeben. Angebote und Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Zusätzliche Arbeiten, die nicht in den Kostenvoranschlägen enthalten sind, wie z.B. das Hinzufügen von Beipackzetteln, Etikettierung, Kodierung, zusätzliche Verpackungen, Erstellung oder Korrektur von Etiketten usw. usw. werden gesondert nach Zeit- und Kostenaufwand berechnet.

Eingelagerte Waren, die nicht unser Eigentum sind, lagern in unseren Lagern auf Gefahr (im weitesten Sinne) des Käufers/Bestellers. Werden diese nicht mehr bezogen, können sie auf Kosten des Käufers/Auftraggebers entfernt und/oder vernichtet werden. Die Lagerkosten werden im Nachhinein auf der Grundlage eines durchschnittlichen Marktpreises ähnlicher Logistikanbieter berechnet.

  1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk (ex factory) durch Zustellung der Ware an die Adresse des Kunden oder durch Abholung der Ware durch den Kunden. Die Kosten und das Risiko für die Produkte (u.a. für Transport, Verlust, Diebstahl, Beschädigung usw.) gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Verlassen unseres Hauses) zu Lasten des Käufers/Bestellers.

Die Lieferung erfolgt gemäß der Spezifikation des zuletzt erteilten Auftrags, und wir sind berechtigt, den Vertrag in Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen. In Anbetracht der Besonderheiten des Produktionsprozesses unserer Produkte behalten wir uns das Recht vor, dem Käufer eine größere oder kleinere Menge als die bestellte Menge zu liefern, wobei die Differenz zwischen der bestellten und der gelieferten Menge 10 % nicht überschreiten darf. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist eine Abweichung von bis zu 10 % der Bestellmenge zulässig. Der Käufer ist verpflichtet, das Mehr zu nehmen und sich mit dem Minderwert zu begnügen. Im Falle der Verweigerung der Lieferung durch den Kunden gehen alle damit verbundenen Kosten (einschließlich Rückfracht und Lagerkosten) zu Lasten des Käufers/Auftraggebers. Lieferzeiten können (im Voraus) nur annähernd angegeben werden. Wenn für die Ausführung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Produkte eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, so ist dies niemals eine verbindliche Frist.

Wird eine Frist überschritten, sollte der Kunde eine schriftliche Inverzugsetzung einreichen, in der ihm eine angemessene Frist eingeräumt wird, um die Vereinbarung noch umzusetzen. Der Vertrag wird nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis auf der Grundlage des damals bekannten Standes der Wissenschaft ausgeführt.

Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Arbeiten durch Dritte oder verbundene Unternehmen ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Abschnitte 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde sorgt für die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller Daten und Informationen, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und als notwendig erachtet werden. Werden diese Informationen nicht rechtzeitig oder unvollständig erteilt, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Auftraggeber/Käufer die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten zu den dann üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt nicht, bevor der Auftraggeber/Käufer die Daten zur Verfügung gestellt hat. Stellt sich während der Durchführung der Vereinbarung heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung notwendig ist, diese zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien die Vereinbarung unverzüglich und in gegenseitiger Absprache schriftlich ändern. Der ursprünglich vereinbarte Tarif kann sich dadurch erhöhen oder verringern und wird so weit wie möglich im Voraus in Form eines schriftlichen Angebots mitgeteilt. Der Kunde akzeptiert die oben genannte Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

  1. Bilder, Größen, Gewichte, Spezifikationen

Abweichungen von angegebenen Maßen, Gewichten, Stückzahlen, (technischen) Spezifikationen, Zusammensetzungen und dergleichen sind uns gestattet, sofern die Abweichung von geringer Bedeutung ist. Die auf der Website, in Preislisten oder in Broschüren angegebenen Maße, Größen, Gewichte, Spezifikationen und Zusammensetzungen sind nicht verbindlich. Zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Diagramme und Abbildungen dienen nur der Verdeutlichung und bleiben unser Eigentum, sind auf erstes Anfordern zurückzugeben und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Etiketten/Etikettierung/Codierung/Herstellung/Etiketten komponieren/Inhalt/Inhaltsbezeichnung/Inhaltsangabe in ml. oder gr. usw. usw..
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle diesbezüglichen Weisungen schriftlich zu erteilen.

Bei Mängeln im weitesten Sinne des Wortes (auch solche nach gesetzlichen Bestimmungen, wie gesetzlich zulässigen Texten etc.) oder tut er dies nicht oder nicht ausreichend, so haften wir dem Auftraggeber gegenüber nicht für der daraus resultierende Schaden gleich welcher Art und Größe und der Auftraggeber stellt uns von etwaigen Schadensersatzansprüchen frei.

  1. Gewährleistung/Reklamation

Unter den nachfolgend genannten Bedingungen garantieren wir dem Käufer/Besteller nach der Lieferung, dass wir die Lieferung auftragsgemäß ausgeführt haben. Wenn der Käufer/Besteller unter Beachtung der folgenden Punkte reklamiert und seine Reklamation von uns als begründet angesehen wird, werden wir nach unserem Ermessen entweder die beanstandete Ware ersetzen oder nachbessern oder einen Preisnachlass gewähren. Bei Strafe des Erlöschens seines Reklamationsrechts ist der Käufer/Auftraggeber verpflichtet, uns innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich über eventuelle Beschwerden und/oder Mängel zu informieren. Abweichungen, die auf äußere Ursachen und/oder auf Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden. Insbesondere abweichend von den von uns gegebenen Vorschriften Verfallsdaten, falsche Lagerung etc. durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte. Reklamationen sind nicht möglich, wenn Waren (im weitesten Sinne) vom Käufer/Abnehmer und/oder Dritten außerhalb der EU ohne unsere schriftliche Zustimmung gehandelt werden.

Reklamationen sind auch nicht möglich, wenn die Tatsache, dass die gelieferte Ware nicht zufriedenstellend ist, auf staatliche Vorschriften bezüglich des Inhalts, der Art oder der Qualität der verwendeten Materialien/Rohstoffe zurückzuführen ist. Ändern sich die technischen Erkenntnisse in der Branche oder die einschlägigen behördlichen Vorschriften, so kann uns allein aus diesem Grund ein Mangel nicht zugebilligt werden und der Käufer/Besteller ist nicht berechtigt, allein aus diesem Grund zu reklamieren. Die zu liefernden Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind.

Bei einer Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Kunde selbst prüfen, ob die Verwendung geeignet ist und ob die zu liefernden Produkte den dortigen Bedingungen entsprechen. Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch, falsche Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber/Käufer und/oder Dritte entstanden ist, wenn der Auftraggeber/Käufer und/oder Dritte Änderungen an den Produkten vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder wenn sie auf eine andere als die vorgeschriebene Weise verarbeitet oder behandelt wurden. Der Kunde/Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung auf Mängel zu untersuchen (zu lassen). Dabei sollte der Auftraggeber/Käufer prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und/oder Quantität dem entspricht, was vereinbart wurde. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Wird ein Mangel später gerügt, hat der Kunde/Käufer keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung. Die Meldung sollte eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit wir in der Lage sind, angemessen zu reagieren.

Der Kunde/Käufer muss uns die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Unsere Leistung gilt in jedem Fall als ordnungsgemäß, wenn der Auftraggeber/Käufer die gelieferte Ware oder einen Teil davon in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet oder an Dritte geliefert hat bzw. hat in Gebrauch nehmen, be- oder verarbeiten lassen oder an Dritte geliefert hat. Wenn der Auftraggeber/Käufer rechtzeitig reklamiert, wird seine Zahlungsverpflichtung dadurch nicht ausgesetzt. In diesem Fall scheint der Kunde/Käufer auch verpflichtet zu sein, die anderen bestellten Produkte und das, was er bei uns bestellt hat, abzunehmen und zu bezahlen. Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt mangelhaft ist und eine rechtzeitige Reklamation erfolgt ist, werden wir das bisherige mangelhafte Produkt bzw. die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist durch ein neues, einwandfreies Produkt bzw. eine neue Leistung ersetzen oder dem Auftraggeber/Käufer eine Ersatzleistung zahlen. Die Erfüllung des Vertrages gilt dann als vollwertig, und der Vertrag kann in diesem Fall vom Auftraggeber/Käufer nicht aufgelöst werden. Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich aller Ermittlungskosten unsererseits und etwaiger Dritter, in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers/Käufers und sind zu begleichen.

  1. Lieferzeit / Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, auf die wir keinen Einfluss haben und die bei Vertragsabschluss vorhersehbar oder nicht zu erwarten sind und deren Erfüllung uns nicht zumutbar ist, und berechtigt uns, unsere Verpflichtung auszusetzen.
Als höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen gelten unter anderem: Rohstoffmangel, Störungen im Betrieb oder beim Transport jeglicher Art, Streiks, Ausschluss oder Mangel an Personal, Quarantäne, Epidemien, Mobilmachung, Belagerungszustand, Krieg, Aufruhr, behinderte oder geschlossene Versorgung zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, Frostverzögerung, Verzug von Dritten sowie alle Behinderungen durch staatliche Maßnahmen. Die gleichen Umstände bei unseren Lieferanten oder von uns beauftragten Sachverständigen sind ebenfalls von dieser Bestimmung erfasst. Wenn die Lieferung zwar nicht dauerhaft unmöglich ist, aber nicht innerhalb von drei Monaten erfolgen kann, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei aufzulösen, ohne dass eine Partei Anspruch auf Schadensersatz von der anderen Partei hat. Diese Mitteilung muss innerhalb einer Woche nach (Eingang der) Mitteilung im Sinne des vorherigen Artikels erfolgen. Sofern zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt sind, sind wir berechtigt, den bereits erfüllten Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber/Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

  1. Zahlungen

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (pro Transaktion), erfolgt die Zahlung wie folgt:
50 % des vereinbarten Preises, zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Vertragsschluss und 50 % zahlbar vor Lieferung. Die Zahlung erfolgt ohne Ausgleich oder Verrechnung. Ist der Auftraggeber/Käufer mit der rechtzeitigen Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so ist er von Rechts wegen in Verzug. Unbeschadet aller anderen uns zustehenden Rechte schuldet uns der Käufer/Auftraggeber bei Überschreitung der Zahlungsfrist, unabhängig davon, ob ihm dies zuzurechnen ist, die gesetzlichen Zinsen auf den unbezahlten Teil der Rechnung, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.

Wenn wir gezwungen sind, eine Forderung an einen Gerichtsvollzieher zu übergeben, gehen alle sich daraus ergebenden Kosten, sowohl die vollständigen gerichtlichen als auch die tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten, letztere festgesetzt auf 15 % des/der einzufordernden Betrags/Beträge, zu Lasten des Käufers/Auftraggebers, abgesehen von seinen weiteren Schadensersatzansprüchen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt für Forderungen auf Bezahlung aller von uns an den Käufer/Auftraggeber aufgrund eines Vertrags gelieferten oder zu liefernden Produkte und/oder im Rahmen der Lieferung ausgeführten Arbeiten sowie für Forderungen aufgrund von Mängeln des Käufers/Auftraggebers bei der Einhaltung dieser Verträge. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsverzug des Käufers/Auftraggebers die gelieferten Produkte, die gemäß vorstehendem Absatz in unserem Eigentum stehen, nicht oder zu spät zu zahlen . Eine solche Rücknahme stellt einen Rücktritt von dem/den mit dem Käufer/Auftraggeber geschlossenen Vertrag/Verträgen dar. Soweit erforderlich, ermächtigt uns der Käufer/Besteller hiermit unwiderruflich, die betreffenden Produkte von dem Ort, an dem sie sich befinden, zu entfernen (oder entfernen zu lassen).
Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Verkaufsbedingungen, etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers/Auftraggebers werden nicht oder nur nach schriftlicher Zustimmung akzeptiert.

  1. Haftung

SKEL Supplements B.V. haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass wir uns auf unrichtige und/oder unvollständige Daten oder Informationen verlassen, die vom Auftraggeber/Käufer oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden. Hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen an Schadstoffe wenden wir die Qualitätsanforderungen der FSSC-22000 an. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass Überschreitungen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für (die Folgen) dieser Überschreitungen. Wünscht der Auftraggeber/Käufer die vorgenannten Überschreitungen vollständig auszuschließen, so ist uns dies vom Auftraggeber/Käufer vor Vertragsabschluss mitzuteilen, damit die spezifischen Wünsche des Auftraggebers/Käufers in unserer Preisgestaltung berücksichtigt werden können. Hinsichtlich des Risikos, dass innerhalb der Haltbarkeitsdauer die Gehalte an (Wirk-)Stoffen in Bezug auf die Deklaration nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, setzen wir Überdosierung und Faktorisierung ein. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass Abweichungen nicht vollständig verhindert werden können und wir nicht für die Folgen dieser Abweichungen haften. Wenn wir dem Auftraggeber/Käufer Produkte liefern, die von Dritten bezogen wurden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber/Käufer niemals eine weitergehende Garantie oder Haftung als die Garantie und Haftung, die wir gegenüber diesen Dritten geltend machen können. Sollten wir für irgendeinen Schaden haftbar sein, so ist die Haftung immer auf maximal den Rechnungswert des Vertrages beschränkt, zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht. Darüber hinaus ist unsere Haftung in jedem Fall auf die Höhe der von unserem Versicherer geleisteten Zahlung begrenzt und wir haften nur für direkte Schäden. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SKEL Supplements B.V. oder seinen leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

  1. Entschädigung

Der Auftraggeber/Käufer stellt SKEL Supplements B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen Parteien als SKEL Supplements B.V. zuzuschreiben ist. Sollten wir deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber/Besteller verpflichtet, uns außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann.

  1. Geistiges Eigentum

Wir sind berechtigt, alle von uns entwickelten Produkte und die bei der Durchführung des Vertrages auf unserer Seite gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers/Käufers Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Alle sich aus dem Vertrag ergebenden geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der Urheber- und Designrechte, gehören SKEL Supplements B.V., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

Ohne unsere Zustimmung ist es dem Auftraggeber/Käufer nicht gestattet, den Namen/das Logo von SKEL Supplements B.V. auf den Produkten oder deren Verpackungen anzubringen und/oder Marken- oder Erkennungszeichen zu verändern oder zu entfernen oder die Produkte oder Teile davon zu verändern oder zu imitieren, es sei denn, der Auftraggeber/Käufer ist dazu behördlich verpflichtet. Der Auftraggeber/Käufer hat die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu respektieren und stellt SKEL Supplements B.V. diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Prüfung des Vorhandenseins solcher Rechte ist nicht Bestandteil des Vertrages, den SKEL Supplements B.V. mit seinem Kunden/Käufer abschließt.

  1. Anwendbares Recht/Streitigkeiten

Die Verträge, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, unterliegen dem niederländischen Recht. Es gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen oder damit zusammenhängenden Verträgen ergeben oder damit zusammenhängen, können, abgesehen von der möglichen Zuständigkeit des kantonalen Gerichts, nur vor dem Bezirksgericht Breda verhandelt werden, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

  1. Änderung

Wenn wir es für wünschenswert und/oder notwendig halten, sind wir berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind bei der Handelskammer in Breda unter der Nummer 76544435 hinterlegt.